7.1
Das Betreten und die Verwendung der Umkleideräume, der Nassbereiche, der Büroräume, Showrooms, der Dark-Rooms und sonstiger Nebenräume ist nur aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem Betreiber der Anlage in den vertraglich vereinbarten Zeiten für die im Vertrag bezeichneten Personen gestattet.

Tja, der Eine oder Andere wird sich nun fragen, aus welch dubioser Klitsche der obige Hausordnungs-Auszug stammt …

Der Absatz steht in der Hausordnung der LTU-Arena, Düsseldorf.
Ich habe keine Ahnung, was die dort treiben, wenn die Pillendreher da gerade nicht verlieren 8)

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;) :smile: :lol: :D 8) :p :fies: :| :sad2: :( :roll: :ups: :o :???: :irre: :ugly: :wallbash: :hurra: :katja: :doh: :kotz: